PFAS im Trinkwasser
Gesundheitsrisiken, Toxikologie und Gesetze
Die gesundheitlichen Risiken von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) haben in der Medizin zu einer drastischen Neubewertung geführt. Da diese Stoffe in der Natur nicht abgebaut werden, sammeln sie sich schleichend im menschlichen Körper an. Wer seine Familie schützen will, muss die Gefahren und die aktuelle Rechtslage in der Schweiz kennen.

Ewigkeitschemikalien & Toxikologie: Die medizinischen Risiken
Klinische Studien belegen, dass eine dauerhafte Aufnahme von PFAS schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann:
- Schwächung des Immunsystems: PFAS beeinträchtigen die Antikörperbildung, was unter anderem die Wirksamkeit von Impfungen bei Kindern herabsetzt.
- Fettstoffwechselstörungen: Eine chronische Belastung führt zu erhöhten LDL-Cholesterinwerten und steigert das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
- Entwicklungsverzögerungen: Während der Schwangerschaft passieren die Stoffe die Plazenta, was zu einem verringerten Geburtsgewicht führen kann.
- Leber- und Organschäden: PFAS belasten die Leber und führen nachweislich zu erhöhten Leberenzymwerten.
- Erhöhtes Krebsrisiko: Bestimmte Verbindungen wie PFOA sind von der Internationalen Krebsforschungsagentur als krebserregend (u. a. Nieren- und Hodenkrebs) eingestuft worden.
Aufgrund dieser Risiken hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmewert (TWI) auf extrem niedrige 4.4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.
Aktuelle und geplante Grenzwerte in der Schweiz
Der gesetzliche Rahmen in der Schweiz befindet sich im Umbruch. Bisher gelten gemäss der Trinkwasserverordnung (TBDV) folgende Grenzwerte für Einzelstoffe:
PFOS (Perfluoroctansulfonsäure)
0.3 Mikrogramm pro Liter (μg/l)
PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure):
0.3 Mikrogramm pro Liter (μg/l)
PFOA
(Perfluoroctansäure):
0.5 Mikrogramm pro Liter (μg/l)
Wichtig: Der aktuelle Bundesratsentscheid zur Verschiebung
Eigentlich plante das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ab Januar 2026 strengere Grenzwerte einzuführen: einen Summengrenzwert von 0.1 μg/l für 20 ausgewählte PFAS sowie einen Grenzwert von 0.02 μg/l für die vier kritischsten PFAS-Verbindungen.
- Der Aufschub: Im Dezember 2025 hat der Bundesrat beschlossen, diese Verschärfung vorerst zu verschieben.
- Die Begründung: Das BLV wurde beauftragt, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Wasserversorger und die Landwirtschaft erneut im Detail zu prüfen.
- Die Motion Würth (22.3929): Diese verlangt, dass Grenzwerte für Trink- und Tränkewasser (z. B. für Milchkühe) aufeinander abgestimmt sein müssen, um existenzbedrohende Produktionsverbote für Bauern zu verhindern.
- Der Fahrplan: Bis Ende 2027 soll ein nationaler Aktionsplan konkrete Massnahmen zur Reduktion der PFAS-Belastung aufzeigen.


PFAS in Lebensmitteln: Bereits strenge Grenzwerte aktiv
Im Gegensatz zum Trinkwasser gelten für Lebensmittel seit dem 1. August 2024 (nach Ablauf der Übergangsfristen) bereits strenge Summen-Grenzwerte für die vier wichtigsten PFAS in tierischen Produkten:
- Eier: Maximal 1.7 Mikrogramm pro Kilogramm (μg/kg)
- Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel): Maximal 1.3 μg/kg
- Fischfleisch: Maximal 2.0 μg/kg
Eine grossflächige Untersuchung im Jahr 2025 zeigte, dass 99.2% aller Proben die Werte einhalten. Sorge bereitet den Behörden jedoch die allgegenwärtige Trifluoressigsäure (TFA), die in 99% aller Lebensmittelproben nachgewiesen wurde und künftig neu reguliert werden könnte.
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